Rücknahme von Verpackungen

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen.

Folgende Packungen fallen hierunter:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Verbraucher bestimmt sind)

  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei Verbrauchern als Abfall anfallen

  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist

  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

  • Mehrwergverpackungen

Danach sind wir verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zurückzusenden. Die Entscheidung darüber, ob Verpackungen zurückgegeben oder in Eigenregie entsorgt werden, trifft allein der Kunde.

Durch diesen Hinweis wollen wir erreichen, dass die Erfüllung unserer Verwertungsanforderungen erleichtert wird.



Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie hierzu Fragen haben sollten. Vielen Dank!

nach oben nach oben